- Gewässerschutzbeauftragter
- von Benutzern von Gewässern, die täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten, zu bestellender Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (⇡ Umweltschutz).- Gesetzliche Regelung: §§ 21a–f WHG.
Lexikon der Economics. 2013.